Bei der Kirchenvorstandswahl am vergangenen Sonntag standen insgesamt zwölf Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Acht von ihnen (drei Männer und fünf Frauen) wurden in den neuen Kirchenvorstand der Heiligen Dreifaltigkeit gewählt, der im Juni seine Amtsperiode von sechs Jahren antreten wird. Bei der Kirchenvorstandswahl am 11. März 2018 sind folgende Personen gewählt worden: Thomas Voigt (161 Stimmen), Bettina Bode (139), Birgit Holst (127), Heinrich Holzenkämpfer (121), Ilka Singer-Neumeier (106), Evelyn Wolnik (101), Michael Siano (87) und Kirsten Brunke (81).
Zu Ersatzkirchenvorsteherinnen sind in folgender Reihenfolge gewählt worden: Christina Schunke (64 Stimmen), Angelika Glass (62), Nicole Frommer (56) und Gisela Müller (52).
Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kann die Wahl durch begründete Beschwerde beim Propsteivorstand der Ev.-luth. Propstei Salzgitter-Bad, Oderwaldstr. 5 in 38312 Groß Flöthe, anfechten. Die Beschwerdefrist endet am 26. März 2018 (24:00 Uhr).
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.
Eine Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist, oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Propsteivorstand.